Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Amt für Wohnen
Liebe KomWoB-Kolleg*innen,
die von Julia Meininghaus im Nachgang zur
3. Sitzung des Expert*innenkreises eingebrachten Änderungsvorschläge und
Anregungen der KomWoB-Kommunen wurden von RegioKontext bzw. dem Ministerium
aufgegriffen und größtenteils umgesetzt. Details können Sie/könnt Ihr der
angehängten E-Mail vom Leander Creusen (MHKBG) vom 13.10.2020 entnehmen.
Zum Punkt 4 (Ergänzung des Indikators "Auszubildende"
...) kam inzwischen die Rückmeldung von Prof. Ulrich aus dem Projektteam
von RegioKontext, dass auch die Zahl der Auszubildenden auf Gemeindeebene
in die Ermittlung des Bedarfsniveaus Miete einbezogen werden. Diese E-Mail
leite ich gleich im Anschluss weiter.
Erfreulich ist die Zusage des Ministeriums,
dass die überarbeiteten Ergebnisse und daraus resultierende Einordnung
in die jeweiligen Niveaustufen nun doch vor dem Abschlusstermin
zugeschickt werden. Laut telefonischer Mitteilung von Leander Creusen sollen
die beteiligten Expert*innen die Ergebnisse ca. eine Woche vor dem 30.10.
erhalten. Sobald diese Informationen hier vorliegen, werden wir sie Euch/Ihnen
mit der Bitte um Stellungnahme zuschicken.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Im Auftrag
Sonja Grauer
Amt für Wohnen
64/Stab
Südwall 2 - 4
44137 Dortmund
Telefon: +49(0)231/50-23942
Fax : +49(0)231/50-23948
sonja.grauer@stadtdo.de
www.amtfuerwohnen.dortmund.de
www.wohnungsmarktbeobachtung.dortmund.de
www.mietspiegel.dortmund.de
----- Weitergeleitet von
Sonja Grauer/STA64/Stadt Dortmund/DE am 14.10.2020 15:54 -----
Sehr geehrte Frau Meininghaus,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung
sowie die Ideen und Anregungen zur Erarbeitung der neuen Gebietskulissen
für die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Gerne möchten wir Ihnen
eine ausführliche Rückmeldung zu Ihrer E-Mail vom 15. September 2020 geben.
Wie besprochen erhalten die weiteren Mitglieder des Expertinnen- und Expertenkreises
ebenfalls diese E-Mail, so dass alle den gleichen Informationsstand haben.
1. Weiterer Prozess und
Zwischenergebnisse
Als Vorbereitung auf die letzte
Sitzung am 30. Oktober 2020 werden wir Ihnen im Vorhinein Material zur
Verfügung stellen, mit dem sowohl die vorgesehene „raumstrukturelle
Ebene“ erläutert als auch die (daraufhin überarbeitete) Kategorisierung
/ Einordnung der Kommunen in Niveaustufen dargestellt wird. Die Sitzung
werden wir dann zur weiteren Diskussion nutzen können. Wir gehen davon
aus, dass am Ende ein finales Modell zur räumlichen und sachlichen Differenzierung
der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen entworfen ist und das Gutachten
daraufhin abschließend gefertigt werden kann. Danach sind noch umfangreiche
administrative Aufgaben zu erledigen (z.B. neue Budgetberechnungen für
alle Bewilligungsbehörden, Überarbeitung WoFP und WFB etc.), damit die
Wohnraumförderung zum Programmjahr 2021 auf neue Beine gestellt werden
kann.
Wir hoffen, dass wir Ihren
Anregungen und Fragen zur weiteren Prozessgestaltung hierdurch gerecht
werden. Zugleich bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen der vierten
und letzten Sitzung einen Abschluss des Prozesses erreichen wollen, damit
RegioKontext das Gutachten finalisieren kann.
Zudem ist es uns wichtig zu
betonen, dass das MHKBG gemeinsam mit dem Gutachter RegioKontext das Ziel
verfolgt, die Gebietskulissen nach einer einheitlichen Methodik zu erstellen,
die einem regelgeleiteten und transparenten Verfahren folgt. Die Ergebnisse
sind dabei Ausfluss der Methodik, die wir gemeinsam mit dem Expertinnen-
und Expertenkreis besprochen und entworfen haben: In einem ersten Schritt
werden die Kosten- und Bedarfsniveaus anhand von (abgestimmten) Indikatoren
bestimmt, sodann erfolgt die Ergänzung einer „raumstrukturellen Ebene“,
bei der der Tatsache Rechnung getragen wird, dass bestimmte räumliche Wirkungszusammenhänge
eindeutig nicht an den (als Grundraster gewählten) Grenzen der Kommunen
Halt machen. Die Ergänzung der „raumstrukturellen Ebene“ befindet sich
derzeit in Erarbeitung. Nach Abschluss dieses letzten Schritts erscheint
uns eine weitere Diskussion der finalen Ergebnisse und einzelner
Fälle nicht angezeigt, da wir ansonsten dem Ziel des regelgeleiteten und
transparenten Verfahren nicht gerecht werden würden.
2. Berücksichtigung von
sanierungsbedürftigen Wohnungsbeständen durch den Indikator Baualtersklassen
Der qualitative Ersatzneubau-
bzw. Erneuerungsbedarf hängt vor allem vom baulichen Zustand eines Gebäudes
ab. Hier spielt insbesondere der Modernisierungsgrad eine Rolle. Entsprechende
Daten liegen jedoch nicht landesweit, flächendeckend und aggregiert vor.
Eine Aussage zu qualitativem Neubau- bzw. Erneuerungsbedarf am Anteil bestimmter
Baualtersklassen festzumachen, kann vor diesem Hintergrund für die Abbildung
wohnungspolitischer Handlungsbedarfe nicht zielführend sein. Eine unterdurchschnittliche
Gebäudequalität oder unzeitgemäße Wohnungsstrukturen lassen sich anhand
des Baujahrs nicht (auch nicht mittelbar) ableiten. Die Einbeziehung dieses
Indikators wurde deshalb verworfen.
Wie oben erwähnt werden zum
jetzigen Zeitpunkt die Regeln der raumstrukturellen Anpassung finalisiert.
Eine Betrachtung der Baualtersklassen an dieser Stelle ist dabei nicht
mehr vorgesehen – auch aus den oben genannten Gründen.
Zudem ist darauf zu verweisen,
dass es eine niveaustufenunabhängige Zuschussförderung beim Förderbaustein
Modernisierung gibt.
3. Aktualitätsstand der
Indikatoren
Der Gutachter RegioKontext
hält den Hinweis auf die Aktualität der verwendeten Indikatoren für berechtigt.
Aktuell werden bei allen Indikatoren die letzten Datenstände abgefragt
und anschließend in das Modell integriert. Hier kann es je nach Entwicklung
der Indikatoren um Verschiebungen im Ergebnis kommen. Dies betrifft nur
die Gebietskulisse Bedarfsniveau Mietwohnraum, bei der Kostenseite wurde
die Prüfung bereits durchgeführt.
| Indikator
| aktueller
Stand
|
| Bedarfsgemeinschaften
n. SGB II (% HH)
| 2019
|
| Empfänger:innen
Hilfe zum Lebensunterhalt n. SGB XII (% BEV)
| 2019
|
| Studierende
(% BEV)
| WS
2018/19
|
| Empfang
Wohngeld (% HH)
| 2019
|
| Asylbewerber:innen
nach AsylbLG, (% BEV)
| 2019
|
| Entwicklung
der Haushalte 2018 – 2040 (%)
| 2019
|
| Anteil
Mietangebote unter Landesmedian (%)
| 2018/19
|
| Entw.
Bev. im Alter 25-40, bis 2040, %
| 2019
|
| Anteil
Angebote ETW unter Landesmedian (%)
| 2018/19
|
| Anteil
Angebote EZFH unter Landesmedian (%)
| 2018/19 |
4. Ergänzungsvorschlag zu
den Indikatoren Bedarfsniveau Miete „Auszubildende“
Hinsichtlich Ihres Ergänzungsvorschlags
der Auszubildenden befinden wir uns derzeit noch in Abstimmungen. Eine
Rückmeldung erhalten Sie im Rahmen der Abschlusssitzung am 30. Oktober
2020.
5. Folie 30
Vielen Dank für Ihren Korrekturhinweis!
Bei weiteren Rückfragen und
Hinweisen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Einladung zur nächsten
Sitzung erhalten Sie rechtzeitig vor dem 30. Oktober 2020. Wir sehen der
letzten Sitzung und der Diskussion mit Ihnen sowie den weiteren Expertinnen
und Experten entgegen!
Vielen Dank und freundliche
Grüße
i.A.
Leander Creusen
_________________________________________________________
Leander Creusen
Referat 404 – Wohnraumförderungsprogramme,
Wohnungswirtschaft
Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 5522
Telefax: +49 (0)211 8618 54444
E-Mail: leander.creusen@mhkbg.nrw.de
Internet: www.mhkbg.nrw
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten
finden Sie unter https://www.mhkbg.nrw/datenschutz.
Von: jmeininghaus@stadtdo.de <jmeininghaus@stadtdo.de>
Gesendet: Dienstag, 15. September 2020 09:12
An: Koeppinghoff, Sigrid (MHKBG) <sigrid.koeppinghoff@mhkbg.nrw.de>;
Janssen, Rainer (MHKBG) <rainer.janssen@mhkbg.nrw.de>; Creusen, Leander
(MHKBG) <Leander.Creusen@mhkbg.nrw.de>; nrw-foerderkulisse@regiokontext.de;
abstiens@regiokontext.de; bodelschwingh@regiokontext.de; Peter, Stefan
(MHKBG) <stefan.peter@mhkbg.nrw.de>
Cc: Sebastian.Kloeppel@staedtetag.de; alaubrock@stadtdo.de; tboehm@stadtdo.de
Betreff: Rückmeldung zur 3. Sitzung des Expert*innenkreises zur Gebietskulisse
der Wohnraumförderung NRW
WARNUNG:
Diese E-Mail kommt von einem/einer Absender/in außerhalb der Landesverwaltung
NRW. Klicken Sie bitte nur dann auf Links und öffnen Sie nur dann Anhänge,
wenn Ihnen die/der Absender/in bekannt ist und Sie davon ausgehen können,
dass die Inhalte sicher sind.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Amt für Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung der Dokumentation zur 3. Sitzung des Expert*innenkreises
zur Aktualisierung der Gebietskulisse der Wohnraumförderung in NRW und
der Möglichkeit hierzu Rückmeldungen einbringen zu können.
Grundsätzlich wird der dialogorientierte Aufstellungsprozess zur Gebietskulisse
der Wohnraumförderung in NRW in Form der frühzeitigen Einbindung der Akteure
von den Kommunen des Forum KomWoB begrüßt. Hierbei möchte ich insbesondere
die gute Zusammenarbeit mit dem Gutachterbüro Regio Kontext herausstellen.
Durch den intensiven fachlichen Austausch konnten viele methodische Fragen
frühzeitig im Rahmen des Aufstellungsprozesses erläutert und diskutiert
werden, wenngleich einige der Forderungen der Forum KomWoB Kommunen, wie
z. B. die Berücksichtigung von sanierungsbedürftigen Wohnungsbeständen
durch den Indikator Baualtersklassen, nicht aufgenommen wurden. Auf Seite
3 des Protokolls wird festgehalten, dass "erst die Ergebnisse der
Indikatorenauswertung abgewartet werden, um nachfolgend über die raumstrukturelle
Ebene/die Kalibrierung zu beraten". Somit besteht die Möglichkeit,
dass dieser Indikator in der zweiten Analyseebene der "Grenzfälle"
aufgenommen wird. Damit würde der Aspekt der Zukunftsfähigkeit der Wohnungsbestände
doch noch in die Bildung der Gebietskulisse einfließen.
Bei den Kommunen des Forum KomWoB besteht Unklarheit worauf sich ihre Rückmeldungen
beziehen sollen, da die vorgestellten Zwischenergebnisse (insbesondere
die Karten auf den Folien 38, 39, 41 und 42) wie gesagt nur ZWISCHENergebnisse
sind und noch einige wesentliche Änderungen z. B. hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren
vorgenommen werden. Diese werden laut Aussage von Regio Kontext Auswirkungen
auf die Einordnung der Kommunen in die Klassen der Kosten- und Bedarfsniveaus
mit sich bringen. Ein solches - bereits jetzt schon nicht mehr aktuelles
- Zwischenergebnis zu kommentieren erscheint den Kommunen nicht sinnvoll
und zielführend.
Darüber hinaus führt die Darstellungsform "ohne Klassierung"
insbesondere bei den Kommunen "im Mittelfeld" zu der berechtigten
Frage der Klassenzuordnung in Stufe 3 oder 4. An Brisanz gewinnt das Thema
der Klassierung darüber hinaus durch die Abbildung auf Folie 52 in der
deutlich wird, dass nach der zugrunde liegenden Berechnung 10 Kommunen
weniger als im Jahr 2018 in Mietenstufe 4 sein werden und somit eine Herabstufung
erfahren.
Darüber hinaus gibt es noch folgende Anmerkungen zu Inhalten der Präsentation
bzw. des Protokolls:
Aktualität: In Anhang 1 des
Protokolls befindet sich die Auflistung der Indikatoren mit dem Verweis
auf den Datenstand. Ich möchte an dieser Stelle nochmals darum bitten zu
prüfen, ob einzelne Indikatoren nicht doch mit einem jüngeren Stichtag
(31.12.2019) vorliegen. Die Zeitspanne zwischen Datenstand und in Krafttreten
der Gebietskulisse sollte möglichst gering sein, damit die Darstellung
der Wohnungsmarktsituationen vor Ort aktuell ist. So liegt z. B. der Indikator
Leistungsempfänger gem. SGB XII laut IT.NRW seit dem 24.7.2020 vor.
Ergänzungsvorschlag zu den Indikatoren
Bedarfsniveau Miete (Folie 18): Neben der Zahl der Studierenden bzw.
deren Anteil an der Bevölkerung sollte auch die Nachfragegruppe der Auszubildenden
mit aufgenommen werden. Diese drängen ebenfalls auf den Markt der preisgünstigen
Wohnungen. Sie aufzunehmen wäre sinnvoll, da in diesem Jahr die Bestimmungen
zur Förderung von Wohnheimplätzen (Studierendenwohnheimbestimmungen) geändert
wurden, so dass Studierendenwohnheimplätze nun auch von Auszubildenden
bewohnt werden dürfen.
Folie 30: Die Folie ist fehlerhaft.
In der ersten Spalte der Tabelle muss es "Bedarfsgemeinschaften nach
SGB II 2018 (% HH)" heißen und in der zweiten Spalte "Leistungsempfänger
nach SGB XII (% Bev.)
Bezüglich des weiteren Vorgehens stellt sich uns die Frage der konkreten
weiteren Prozessgestaltung. Wie soll der vierte und somit finale Termin
am 30.10.2020 ablaufen? Im Protokoll wird auf Seite 5 angekündigt, dass
in diesem Termin die "Präsentation des finalen Systems und Abschluss"
erfolgt. Da dieses finale System wie bereits beschrieben (und von Regio
Kontext angekündigt) von dem präsentierten Zwischenergebnis (möglicherweise
deutlich) abweichen wird, wird Diskussionsbedarf bestehen. In welcher Form
wird diesem Bedarf nachgekommen? Ist es geplant, die Ergebnisse im Vorfeld
zur Verfügung zu stellen, so dass die Forum KomWoB Kommunen hierzu Stellung
beziehen können oder ist die Möglichkeit zur Stellungnahme im Nachgang
der Sitzung geplant? Losgelöst vom Zeitpunkt plädieren wir dringend dafür,
den Kommunen eine Möglichkeit zur abschließenden Stellungnahme einzuräumen,
so dass die vorgestellten Endergebnisse nach Überprüfung der Kritikpunkte
gegebenenfalls vom Gutachter überarbeitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Julia Meininghaus
Amt für Wohnen
64/Stabsstelle
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Telefon: 0231/50-25411
Fax : 0231/50-23948
jmeininghaus@stadtdo.de
www.dortmund.de/wohnungsamt
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Dortmund ein wichtiges
Anliegen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.datenschutz.dortmund.de.
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