Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Amt für Wohnen


Liebe KomWoB-Kolleg*innen,


die von Julia Meininghaus im Nachgang zur 3. Sitzung des Expert*innenkreises eingebrachten Änderungsvorschläge und Anregungen der KomWoB-Kommunen wurden von RegioKontext bzw. dem Ministerium aufgegriffen und größtenteils umgesetzt. Details können Sie/könnt Ihr der angehängten E-Mail vom Leander Creusen (MHKBG) vom 13.10.2020 entnehmen.

Zum Punkt 4 (Ergänzung des Indikators "Auszubildende" ...) kam inzwischen die Rückmeldung von Prof. Ulrich aus dem Projektteam von RegioKontext, dass auch die Zahl der Auszubildenden auf Gemeindeebene in die Ermittlung des Bedarfsniveaus Miete einbezogen werden. Diese E-Mail leite ich gleich im Anschluss weiter.


Erfreulich ist die Zusage des Ministeriums, dass die überarbeiteten Ergebnisse und daraus resultierende Einordnung in die jeweiligen Niveaustufen nun doch vor dem Abschlusstermin zugeschickt werden. Laut telefonischer Mitteilung von Leander Creusen sollen die beteiligten Expert*innen die Ergebnisse ca. eine Woche vor dem 30.10. erhalten. Sobald diese Informationen hier vorliegen, werden wir sie Euch/Ihnen mit der Bitte um Stellungnahme zuschicken.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Im Auftrag

Sonja Grauer
Amt für Wohnen
64/Stab
Südwall 2 - 4
44137 Dortmund
Telefon: +49(0)231/50-23942
Fax : +49(0)231/50-23948
sonja.grauer@stadtdo.de
www.amtfuerwohnen.dortmund.de
www.wohnungsmarktbeobachtung.dortmund.de
www.mietspiegel.dortmund.de

----- Weitergeleitet von Sonja Grauer/STA64/Stadt Dortmund/DE am 14.10.2020 15:54 -----

       




Sehr geehrte Frau Meininghaus,
 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung sowie die Ideen und Anregungen zur Erarbeitung der neuen Gebietskulissen für die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Gerne möchten wir Ihnen eine ausführliche Rückmeldung zu Ihrer E-Mail vom 15. September 2020 geben. Wie besprochen erhalten die weiteren Mitglieder des Expertinnen- und Expertenkreises ebenfalls diese E-Mail, so dass alle den gleichen Informationsstand haben.  
 
 
1. Weiterer Prozess und Zwischenergebnisse
 
Als Vorbereitung auf die letzte Sitzung am 30. Oktober 2020 werden wir Ihnen im Vorhinein Material zur Verfügung stellen, mit dem sowohl die vorgesehene „raumstrukturelle Ebene“ erläutert als auch die (daraufhin überarbeitete) Kategorisierung / Einordnung der Kommunen in Niveaustufen dargestellt wird. Die Sitzung werden wir dann zur weiteren Diskussion nutzen können. Wir gehen davon aus, dass am Ende ein finales Modell zur räumlichen und sachlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen entworfen ist und das Gutachten daraufhin abschließend gefertigt werden kann. Danach sind noch umfangreiche administrative Aufgaben zu erledigen (z.B. neue Budgetberechnungen für alle Bewilligungsbehörden, Überarbeitung WoFP und WFB etc.), damit die Wohnraumförderung zum Programmjahr 2021 auf neue Beine gestellt werden kann.
 
Wir hoffen, dass wir Ihren Anregungen und Fragen zur weiteren Prozessgestaltung hierdurch gerecht werden. Zugleich bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen der vierten und letzten Sitzung einen Abschluss des Prozesses erreichen wollen, damit RegioKontext das Gutachten finalisieren kann.  
 
Zudem ist es uns wichtig zu betonen, dass das MHKBG gemeinsam mit dem Gutachter RegioKontext das Ziel verfolgt, die Gebietskulissen nach einer einheitlichen Methodik zu erstellen, die einem regelgeleiteten und transparenten Verfahren folgt. Die Ergebnisse sind dabei Ausfluss der Methodik, die wir gemeinsam mit dem Expertinnen- und Expertenkreis besprochen und entworfen haben: In einem ersten Schritt werden die Kosten- und Bedarfsniveaus anhand von (abgestimmten) Indikatoren bestimmt, sodann erfolgt die Ergänzung einer „raumstrukturellen Ebene“, bei der der Tatsache Rechnung getragen wird, dass bestimmte räumliche Wirkungszusammenhänge eindeutig nicht an den (als Grundraster gewählten) Grenzen der Kommunen Halt machen. Die Ergänzung der „raumstrukturellen Ebene“ befindet sich derzeit in Erarbeitung. Nach Abschluss dieses letzten Schritts erscheint uns eine weitere Diskussion der finalen Ergebnisse und einzelner Fälle nicht angezeigt, da wir ansonsten dem Ziel des regelgeleiteten und transparenten Verfahren nicht gerecht werden würden.
 
 
2. Berücksichtigung von sanierungsbedürftigen Wohnungsbeständen durch den Indikator Baualtersklassen
 
Der qualitative Ersatzneubau- bzw. Erneuerungsbedarf hängt vor allem vom baulichen Zustand eines Gebäudes ab. Hier spielt insbesondere der Modernisierungsgrad eine Rolle. Entsprechende Daten liegen jedoch nicht landesweit, flächendeckend und aggregiert vor. Eine Aussage zu qualitativem Neubau- bzw. Erneuerungsbedarf am Anteil bestimmter Baualtersklassen festzumachen, kann vor diesem Hintergrund für die Abbildung wohnungspolitischer Handlungsbedarfe nicht zielführend sein. Eine unterdurchschnittliche Gebäudequalität oder unzeitgemäße Wohnungsstrukturen lassen sich anhand des Baujahrs nicht (auch nicht mittelbar) ableiten. Die Einbeziehung dieses Indikators wurde deshalb verworfen.
 
Wie oben erwähnt werden zum jetzigen Zeitpunkt die Regeln der raumstrukturellen Anpassung finalisiert. Eine Betrachtung der Baualtersklassen an dieser Stelle ist dabei nicht mehr vorgesehen – auch aus den oben genannten Gründen.
 
Zudem ist darauf zu verweisen, dass es eine niveaustufenunabhängige Zuschussförderung beim Förderbaustein Modernisierung gibt.
 
 
3. Aktualitätsstand der Indikatoren
 
Der Gutachter RegioKontext hält den Hinweis auf die Aktualität der verwendeten Indikatoren für berechtigt. Aktuell werden bei allen Indikatoren die letzten Datenstände abgefragt und anschließend in das Modell integriert. Hier kann es je nach Entwicklung der Indikatoren um Verschiebungen im Ergebnis kommen. Dies betrifft nur die Gebietskulisse Bedarfsniveau Mietwohnraum, bei der Kostenseite wurde die Prüfung bereits durchgeführt.
 

Indikator aktueller Stand
Bedarfsgemeinschaften n. SGB II (% HH) 2019
Empfänger:innen Hilfe zum Lebensunterhalt n. SGB XII (% BEV) 2019
Studierende (% BEV) WS 2018/19
Empfang Wohngeld (% HH) 2019
Asylbewerber:innen nach AsylbLG, (% BEV) 2019
Entwicklung der Haushalte 2018 – 2040 (%) 2019
Anteil Mietangebote unter Landesmedian (%) 2018/19
Entw. Bev. im Alter 25-40, bis 2040, % 2019
Anteil Angebote ETW unter Landesmedian (%) 2018/19
Anteil Angebote EZFH unter Landesmedian (%) 2018/19

 
 
 
4. Ergänzungsvorschlag zu den Indikatoren Bedarfsniveau Miete „Auszubildende“
 
Hinsichtlich Ihres Ergänzungsvorschlags der Auszubildenden befinden wir uns derzeit noch in Abstimmungen. Eine Rückmeldung erhalten Sie im Rahmen der Abschlusssitzung am 30. Oktober 2020.
 
5. Folie 30
 
Vielen Dank für Ihren Korrekturhinweis!
 
 
 
Bei weiteren Rückfragen und Hinweisen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Eine Einladung zur nächsten Sitzung erhalten Sie rechtzeitig vor dem 30. Oktober 2020. Wir sehen der letzten Sitzung und der Diskussion mit Ihnen sowie den weiteren Expertinnen und Experten entgegen!
 
Vielen Dank und freundliche Grüße
i.A.
Leander Creusen
 
_________________________________________________________
Leander Creusen
Referat 404 – Wohnraumförderungsprogramme, Wohnungswirtschaft
 
Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
 
Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 5522
Telefax: +49 (0)211 8618 54444            
E-Mail:
leander.creusen@mhkbg.nrw.de
Internet:
www.mhkbg.nrw
 
       
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie unter https://www.mhkbg.nrw/datenschutz.
 

 
 
 
 
 
 
Von: jmeininghaus@stadtdo.de <jmeininghaus@stadtdo.de>
Gesendet:
Dienstag, 15. September 2020 09:12
An:
Koeppinghoff, Sigrid (MHKBG) <sigrid.koeppinghoff@mhkbg.nrw.de>; Janssen, Rainer (MHKBG) <rainer.janssen@mhkbg.nrw.de>; Creusen, Leander (MHKBG) <Leander.Creusen@mhkbg.nrw.de>; nrw-foerderkulisse@regiokontext.de; abstiens@regiokontext.de; bodelschwingh@regiokontext.de; Peter, Stefan (MHKBG) <stefan.peter@mhkbg.nrw.de>
Cc:
Sebastian.Kloeppel@staedtetag.de; alaubrock@stadtdo.de; tboehm@stadtdo.de
Betreff:
Rückmeldung zur 3. Sitzung des Expert*innenkreises zur Gebietskulisse der Wohnraumförderung NRW

 
WARNUNG: Diese E-Mail kommt von einem/einer Absender/in außerhalb der Landesverwaltung NRW. Klicken Sie bitte nur dann auf Links und öffnen Sie nur dann Anhänge, wenn Ihnen die/der Absender/in bekannt ist und Sie davon ausgehen können, dass die Inhalte sicher sind.
 
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Amt für Wohnen


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Dokumentation zur 3. Sitzung des Expert*innenkreises zur Aktualisierung der Gebietskulisse der Wohnraumförderung in NRW und der Möglichkeit hierzu Rückmeldungen einbringen zu können.

Grundsätzlich wird der dialogorientierte Aufstellungsprozess zur Gebietskulisse der Wohnraumförderung in NRW in Form der frühzeitigen Einbindung der Akteure von den Kommunen des Forum KomWoB begrüßt. Hierbei möchte ich insbesondere die gute Zusammenarbeit mit dem Gutachterbüro Regio Kontext herausstellen. Durch den intensiven fachlichen Austausch konnten viele methodische Fragen frühzeitig im Rahmen des Aufstellungsprozesses erläutert und diskutiert werden, wenngleich einige der Forderungen der Forum KomWoB Kommunen, wie z. B. die Berücksichtigung  von sanierungsbedürftigen Wohnungsbeständen durch den Indikator Baualtersklassen, nicht aufgenommen wurden. Auf Seite 3 des Protokolls wird festgehalten, dass "erst die Ergebnisse der Indikatorenauswertung abgewartet werden, um nachfolgend über die raumstrukturelle Ebene/die Kalibrierung zu beraten". Somit besteht die Möglichkeit, dass dieser Indikator in der zweiten Analyseebene der "Grenzfälle" aufgenommen wird. Damit würde der Aspekt der Zukunftsfähigkeit der Wohnungsbestände doch noch in die Bildung der Gebietskulisse einfließen.

Bei den Kommunen des Forum KomWoB besteht Unklarheit worauf sich ihre Rückmeldungen beziehen sollen, da die vorgestellten Zwischenergebnisse (insbesondere die Karten auf den Folien 38, 39, 41 und 42) wie gesagt nur ZWISCHENergebnisse sind und noch einige wesentliche Änderungen z. B. hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren vorgenommen werden. Diese werden laut Aussage von Regio Kontext Auswirkungen auf die Einordnung der Kommunen in die Klassen der Kosten- und Bedarfsniveaus mit sich bringen. Ein solches - bereits jetzt schon nicht mehr aktuelles - Zwischenergebnis zu kommentieren erscheint den Kommunen nicht sinnvoll und zielführend.
Darüber hinaus führt die Darstellungsform "ohne Klassierung" insbesondere bei den Kommunen "im Mittelfeld" zu der berechtigten Frage der Klassenzuordnung in Stufe 3 oder 4. An Brisanz gewinnt das Thema der Klassierung darüber hinaus durch die Abbildung auf Folie 52 in der deutlich wird, dass nach der zugrunde liegenden Berechnung 10 Kommunen weniger als im Jahr 2018 in Mietenstufe 4 sein werden und somit eine Herabstufung erfahren.

Darüber hinaus gibt es noch folgende Anmerkungen zu Inhalten der Präsentation bzw. des Protokolls:

Aktualität: In Anhang 1 des Protokolls befindet sich die Auflistung der Indikatoren mit dem Verweis auf den Datenstand. Ich möchte an dieser Stelle nochmals darum bitten zu prüfen, ob einzelne Indikatoren nicht doch mit einem jüngeren Stichtag (31.12.2019) vorliegen. Die Zeitspanne zwischen Datenstand und in Krafttreten der Gebietskulisse sollte möglichst gering sein, damit die Darstellung der Wohnungsmarktsituationen vor Ort aktuell ist. So liegt z. B. der Indikator Leistungsempfänger gem. SGB XII laut IT.NRW seit dem 24.7.2020 vor.

Ergänzungsvorschlag zu den Indikatoren Bedarfsniveau Miete (Folie 18): Neben der Zahl der Studierenden bzw. deren Anteil an der Bevölkerung sollte auch die Nachfragegruppe der Auszubildenden mit aufgenommen werden. Diese drängen ebenfalls auf den Markt der preisgünstigen Wohnungen. Sie aufzunehmen wäre sinnvoll, da in diesem Jahr die Bestimmungen zur Förderung von Wohnheimplätzen (Studierendenwohnheimbestimmungen) geändert wurden, so dass Studierendenwohnheimplätze nun auch von Auszubildenden bewohnt werden dürfen.

Folie 30: Die Folie ist fehlerhaft. In der ersten Spalte der Tabelle muss es "Bedarfsgemeinschaften nach SGB II 2018 (% HH)" heißen und in der zweiten Spalte "Leistungsempfänger nach SGB XII (% Bev.)


Bezüglich des weiteren Vorgehens stellt sich uns die Frage der konkreten weiteren Prozessgestaltung. Wie soll der vierte und somit finale Termin am 30.10.2020 ablaufen? Im Protokoll wird auf Seite 5 angekündigt, dass in diesem Termin die "Präsentation des finalen Systems und Abschluss" erfolgt. Da dieses finale System wie bereits beschrieben (und von Regio Kontext angekündigt) von dem präsentierten Zwischenergebnis (möglicherweise deutlich) abweichen wird, wird Diskussionsbedarf bestehen. In welcher Form wird diesem Bedarf nachgekommen? Ist es geplant, die Ergebnisse im Vorfeld zur Verfügung zu stellen, so dass die Forum KomWoB Kommunen hierzu Stellung beziehen können oder ist die Möglichkeit zur Stellungnahme im Nachgang der Sitzung geplant? Losgelöst vom Zeitpunkt plädieren wir dringend dafür, den Kommunen eine Möglichkeit zur abschließenden Stellungnahme einzuräumen, so dass die vorgestellten Endergebnisse nach Überprüfung der Kritikpunkte gegebenenfalls vom Gutachter überarbeitet werden können.
 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Julia Meininghaus



Amt für Wohnen
64/Stabsstelle
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Telefon: 0231/50-25411
Fax : 0231/50-23948

jmeininghaus@stadtdo.de
www.dortmund.de/wohnungsamt


Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Dortmund ein wichtiges Anliegen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.datenschutz.dortmund.de.
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Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15g Holz, 260ml Wasser, 0,05kWh Strom und 5g CO2.



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