Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Amt für Wohnen
Liebe KomWoB-Kolleg*innen,
die von Julia Meininghaus im Nachgang zur 3. Sitzung des
Expert*innenkreises eingebrachten Änderungsvorschläge und Anregungen der
KomWoB-Kommunen wurden von RegioKontext bzw. dem Ministerium aufgegriffen
und größtenteils umgesetzt. Details können Sie/könnt Ihr der angehängten
E-Mail vom Leander Creusen (MHKBG) vom 13.10.2020 entnehmen.
Zum Punkt 4 (Ergänzung des Indikators "Auszubildende" ...) kam inzwischen
die Rückmeldung von Prof. Ulrich aus dem Projektteam von RegioKontext,
dass auch die Zahl der Auszubildenden auf Gemeindeebene in die Ermittlung
des Bedarfsniveaus Miete einbezogen werden. Diese E-Mail leite ich gleich
im Anschluss weiter.
Erfreulich ist die Zusage des Ministeriums, dass die überarbeiteten
Ergebnisse und daraus resultierende Einordnung in die jeweiligen
Niveaustufen nun doch vor dem Abschlusstermin zugeschickt werden. Laut
telefonischer Mitteilung von Leander Creusen sollen die beteiligten
Expert*innen die Ergebnisse ca. eine Woche vor dem 30.10. erhalten. Sobald
diese Informationen hier vorliegen, werden wir sie Euch/Ihnen mit der
Bitte um Stellungnahme zuschicken.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Im Auftrag
Sonja Grauer
Amt für Wohnen
64/Stab
Südwall 2 - 4
44137 Dortmund
Telefon: +49(0)231/50-23942
Fax : +49(0)231/50-23948
sonja.grauer(a)stadtdo.de
www.amtfuerwohnen.dortmund.de
www.wohnungsmarktbeobachtung.dortmund.de
www.mietspiegel.dortmund.de
----- Weitergeleitet von Sonja Grauer/STA64/Stadt Dortmund/DE am
14.10.2020 15:54 -----
Sehr geehrte Frau Meininghaus,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung sowie die Ideen und Anregungen zur
Erarbeitung der neuen Gebietskulissen für die Wohnraumförderung in
Nordrhein-Westfalen. Gerne möchten wir Ihnen eine ausführliche Rückmeldung
zu Ihrer E-Mail vom 15. September 2020 geben. Wie besprochen erhalten die
weiteren Mitglieder des Expertinnen- und Expertenkreises ebenfalls diese
E-Mail, so dass alle den gleichen Informationsstand haben.
1. Weiterer Prozess und Zwischenergebnisse
Als Vorbereitung auf die letzte Sitzung am 30. Oktober 2020 werden wir
Ihnen im Vorhinein Material zur Verfügung stellen, mit dem sowohl die
vorgesehene „raumstrukturelle Ebene“ erläutert als auch die (daraufhin
überarbeitete) Kategorisierung / Einordnung der Kommunen in Niveaustufen
dargestellt wird. Die Sitzung werden wir dann zur weiteren Diskussion
nutzen können. Wir gehen davon aus, dass am Ende ein finales Modell zur
räumlichen und sachlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in
Nordrhein-Westfalen entworfen ist und das Gutachten daraufhin abschließend
gefertigt werden kann. Danach sind noch umfangreiche administrative
Aufgaben zu erledigen (z.B. neue Budgetberechnungen für alle
Bewilligungsbehörden, Überarbeitung WoFP und WFB etc.), damit die
Wohnraumförderung zum Programmjahr 2021 auf neue Beine gestellt werden
kann.
Wir hoffen, dass wir Ihren Anregungen und Fragen zur weiteren
Prozessgestaltung hierdurch gerecht werden. Zugleich bitten wir um
Verständnis, dass wir im Rahmen der vierten und letzten Sitzung einen
Abschluss des Prozesses erreichen wollen, damit RegioKontext das Gutachten
finalisieren kann.
Zudem ist es uns wichtig zu betonen, dass das MHKBG gemeinsam mit dem
Gutachter RegioKontext das Ziel verfolgt, die Gebietskulissen nach einer
einheitlichen Methodik zu erstellen, die einem regelgeleiteten und
transparenten Verfahren folgt. Die Ergebnisse sind dabei Ausfluss der
Methodik, die wir gemeinsam mit dem Expertinnen- und Expertenkreis
besprochen und entworfen haben: In einem ersten Schritt werden die Kosten-
und Bedarfsniveaus anhand von (abgestimmten) Indikatoren bestimmt, sodann
erfolgt die Ergänzung einer „raumstrukturellen Ebene“, bei der der
Tatsache Rechnung getragen wird, dass bestimmte räumliche
Wirkungszusammenhänge eindeutig nicht an den (als Grundraster gewählten)
Grenzen der Kommunen Halt machen. Die Ergänzung der „raumstrukturellen
Ebene“ befindet sich derzeit in Erarbeitung. Nach Abschluss dieses letzten
Schritts erscheint uns eine weitere Diskussion der finalen Ergebnisse und
einzelner Fälle nicht angezeigt, da wir ansonsten dem Ziel des
regelgeleiteten und transparenten Verfahren nicht gerecht werden würden.
2. Berücksichtigung von sanierungsbedürftigen Wohnungsbeständen durch den
Indikator Baualtersklassen
Der qualitative Ersatzneubau- bzw. Erneuerungsbedarf hängt vor allem vom
baulichen Zustand eines Gebäudes ab. Hier spielt insbesondere der
Modernisierungsgrad eine Rolle. Entsprechende Daten liegen jedoch nicht
landesweit, flächendeckend und aggregiert vor. Eine Aussage zu
qualitativem Neubau- bzw. Erneuerungsbedarf am Anteil bestimmter
Baualtersklassen festzumachen, kann vor diesem Hintergrund für die
Abbildung wohnungspolitischer Handlungsbedarfe nicht zielführend sein.
Eine unterdurchschnittliche Gebäudequalität oder unzeitgemäße
Wohnungsstrukturen lassen sich anhand des Baujahrs nicht (auch nicht
mittelbar) ableiten. Die Einbeziehung dieses Indikators wurde deshalb
verworfen.
Wie oben erwähnt werden zum jetzigen Zeitpunkt die Regeln der
raumstrukturellen Anpassung finalisiert. Eine Betrachtung der
Baualtersklassen an dieser Stelle ist dabei nicht mehr vorgesehen – auch
aus den oben genannten Gründen.
Zudem ist darauf zu verweisen, dass es eine niveaustufenunabhängige
Zuschussförderung beim Förderbaustein Modernisierung gibt.
3. Aktualitätsstand der Indikatoren
Der Gutachter RegioKontext hält den Hinweis auf die Aktualität der
verwendeten Indikatoren für berechtigt. Aktuell werden bei allen
Indikatoren die letzten Datenstände abgefragt und anschließend in das
Modell integriert. Hier kann es je nach Entwicklung der Indikatoren um
Verschiebungen im Ergebnis kommen. Dies betrifft nur die Gebietskulisse
Bedarfsniveau Mietwohnraum, bei der Kostenseite wurde die Prüfung bereits
durchgeführt.
Indikator
aktueller Stand
Bedarfsgemeinschaften n. SGB II (% HH)
2019
Empfänger:innen Hilfe zum Lebensunterhalt n. SGB XII (% BEV)
2019
Studierende (% BEV)
WS 2018/19
Empfang Wohngeld (% HH)
2019
Asylbewerber:innen nach AsylbLG, (% BEV)
2019
Entwicklung der Haushalte 2018 – 2040 (%)
2019
Anteil Mietangebote unter Landesmedian (%)
2018/19
Entw. Bev. im Alter 25-40, bis 2040, %
2019
Anteil Angebote ETW unter Landesmedian (%)
2018/19
Anteil Angebote EZFH unter Landesmedian (%)
2018/19
4. Ergänzungsvorschlag zu den Indikatoren Bedarfsniveau Miete
„Auszubildende“
Hinsichtlich Ihres Ergänzungsvorschlags der Auszubildenden befinden wir
uns derzeit noch in Abstimmungen. Eine Rückmeldung erhalten Sie im Rahmen
der Abschlusssitzung am 30. Oktober 2020.
5. Folie 30
Vielen Dank für Ihren Korrekturhinweis!
Bei weiteren Rückfragen und Hinweisen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Eine Einladung zur nächsten Sitzung erhalten Sie rechtzeitig vor dem 30.
Oktober 2020. Wir sehen der letzten Sitzung und der Diskussion mit Ihnen
sowie den weiteren Expertinnen und Experten entgegen!
Vielen Dank und freundliche Grüße
i.A.
Leander Creusen
_________________________________________________________
Leander Creusen
Referat 404 – Wohnraumförderungsprogramme, Wohnungswirtschaft
Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 5522
Telefax: +49 (0)211 8618 54444
E-Mail: leander.creusen(a)mhkbg.nrw.de
Internet:
www.mhkbg.nrw
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie unter
https://www.mhkbg.nrw/datenschutz.
Von: jmeininghaus(a)stadtdo.de <jmeininghaus(a)stadtdo.de>
Gesendet: Dienstag, 15. September 2020 09:12
An: Koeppinghoff, Sigrid (MHKBG) <sigrid.koeppinghoff(a)mhkbg.nrw.de>de>;
Janssen, Rainer (MHKBG) <rainer.janssen(a)mhkbg.nrw.de>de>; Creusen, Leander
(MHKBG) <Leander.Creusen(a)mhkbg.nrw.de>de>;
nrw-foerderkulisse(a)regiokontext.de; abstiens(a)regiokontext.de;
bodelschwingh(a)regiokontext.de; Peter, Stefan (MHKBG)
<stefan.peter(a)mhkbg.nrw.de>
Cc: Sebastian.Kloeppel(a)staedtetag.de; alaubrock(a)stadtdo.de;
tboehm(a)stadtdo.de
Betreff: Rückmeldung zur 3. Sitzung des Expert*innenkreises zur
Gebietskulisse der Wohnraumförderung NRW
WARNUNG: Diese E-Mail kommt von einem/einer Absender/in außerhalb der
Landesverwaltung NRW. Klicken Sie bitte nur dann auf Links und öffnen Sie
nur dann Anhänge, wenn Ihnen die/der Absender/in bekannt ist und Sie davon
ausgehen können, dass die Inhalte sicher sind.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Amt für Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung der Dokumentation zur 3. Sitzung des
Expert*innenkreises zur Aktualisierung der Gebietskulisse der
Wohnraumförderung in NRW und der Möglichkeit hierzu Rückmeldungen
einbringen zu können.
Grundsätzlich wird der dialogorientierte Aufstellungsprozess zur
Gebietskulisse der Wohnraumförderung in NRW in Form der frühzeitigen
Einbindung der Akteure von den Kommunen des Forum KomWoB begrüßt. Hierbei
möchte ich insbesondere die gute Zusammenarbeit mit dem Gutachterbüro
Regio Kontext herausstellen. Durch den intensiven fachlichen Austausch
konnten viele methodische Fragen frühzeitig im Rahmen des
Aufstellungsprozesses erläutert und diskutiert werden, wenngleich einige
der Forderungen der Forum KomWoB Kommunen, wie z. B. die Berücksichtigung
von sanierungsbedürftigen Wohnungsbeständen durch den Indikator
Baualtersklassen, nicht aufgenommen wurden. Auf Seite 3 des Protokolls
wird festgehalten, dass "erst die Ergebnisse der Indikatorenauswertung
abgewartet werden, um nachfolgend über die raumstrukturelle Ebene/die
Kalibrierung zu beraten". Somit besteht die Möglichkeit, dass dieser
Indikator in der zweiten Analyseebene der "Grenzfälle" aufgenommen wird.
Damit würde der Aspekt der Zukunftsfähigkeit der Wohnungsbestände doch
noch in die Bildung der Gebietskulisse einfließen.
Bei den Kommunen des Forum KomWoB besteht Unklarheit worauf sich ihre
Rückmeldungen beziehen sollen, da die vorgestellten Zwischenergebnisse
(insbesondere die Karten auf den Folien 38, 39, 41 und 42) wie gesagt nur
ZWISCHENergebnisse sind und noch einige wesentliche Änderungen z. B.
hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren vorgenommen werden. Diese werden laut
Aussage von Regio Kontext Auswirkungen auf die Einordnung der Kommunen in
die Klassen der Kosten- und Bedarfsniveaus mit sich bringen. Ein solches -
bereits jetzt schon nicht mehr aktuelles - Zwischenergebnis zu
kommentieren erscheint den Kommunen nicht sinnvoll und zielführend.
Darüber hinaus führt die Darstellungsform "ohne Klassierung" insbesondere
bei den Kommunen "im Mittelfeld" zu der berechtigten Frage der
Klassenzuordnung in Stufe 3 oder 4. An Brisanz gewinnt das Thema der
Klassierung darüber hinaus durch die Abbildung auf Folie 52 in der
deutlich wird, dass nach der zugrunde liegenden Berechnung 10 Kommunen
weniger als im Jahr 2018 in Mietenstufe 4 sein werden und somit eine
Herabstufung erfahren.
Darüber hinaus gibt es noch folgende Anmerkungen zu Inhalten der
Präsentation bzw. des Protokolls:
Aktualität: In Anhang 1 des Protokolls befindet sich die Auflistung der
Indikatoren mit dem Verweis auf den Datenstand. Ich möchte an dieser
Stelle nochmals darum bitten zu prüfen, ob einzelne Indikatoren nicht doch
mit einem jüngeren Stichtag (31.12.2019) vorliegen. Die Zeitspanne
zwischen Datenstand und in Krafttreten der Gebietskulisse sollte möglichst
gering sein, damit die Darstellung der Wohnungsmarktsituationen vor Ort
aktuell ist. So liegt z. B. der Indikator Leistungsempfänger gem. SGB XII
laut IT.NRW seit dem 24.7.2020 vor.
Ergänzungsvorschlag zu den Indikatoren Bedarfsniveau Miete (Folie 18):
Neben der Zahl der Studierenden bzw. deren Anteil an der Bevölkerung
sollte auch die Nachfragegruppe der Auszubildenden mit aufgenommen werden.
Diese drängen ebenfalls auf den Markt der preisgünstigen Wohnungen. Sie
aufzunehmen wäre sinnvoll, da in diesem Jahr die Bestimmungen zur
Förderung von Wohnheimplätzen (Studierendenwohnheimbestimmungen) geändert
wurden, so dass Studierendenwohnheimplätze nun auch von Auszubildenden
bewohnt werden dürfen.
Folie 30: Die Folie ist fehlerhaft. In der ersten Spalte der Tabelle muss
es "Bedarfsgemeinschaften nach SGB II 2018 (% HH)" heißen und in der
zweiten Spalte "Leistungsempfänger nach SGB XII (% Bev.)
Bezüglich des weiteren Vorgehens stellt sich uns die Frage der konkreten
weiteren Prozessgestaltung. Wie soll der vierte und somit finale Termin am
30.10.2020 ablaufen? Im Protokoll wird auf Seite 5 angekündigt, dass in
diesem Termin die "Präsentation des finalen Systems und Abschluss"
erfolgt. Da dieses finale System wie bereits beschrieben (und von Regio
Kontext angekündigt) von dem präsentierten Zwischenergebnis
(möglicherweise deutlich) abweichen wird, wird Diskussionsbedarf bestehen.
In welcher Form wird diesem Bedarf nachgekommen? Ist es geplant, die
Ergebnisse im Vorfeld zur Verfügung zu stellen, so dass die Forum KomWoB
Kommunen hierzu Stellung beziehen können oder ist die Möglichkeit zur
Stellungnahme im Nachgang der Sitzung geplant? Losgelöst vom Zeitpunkt
plädieren wir dringend dafür, den Kommunen eine Möglichkeit zur
abschließenden Stellungnahme einzuräumen, so dass die vorgestellten
Endergebnisse nach Überprüfung der Kritikpunkte gegebenenfalls vom
Gutachter überarbeitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Julia Meininghaus
Amt für Wohnen
64/Stabsstelle
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Telefon: 0231/50-25411
Fax : 0231/50-23948
jmeininghaus(a)stadtdo.de
www.dortmund.de/wohnungsamt
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Dortmund ein
wichtiges Anliegen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.datenschutz.dortmund.de.
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Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro
Blatt sparen Sie durchschnittlich 15g Holz, 260ml Wasser, 0,05kWh Strom
und 5g CO2.
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